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MediengestAusbV 2006 § 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Law)
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildende...
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MediengestAusbV 2006 Eingangsformel (Law)
...assungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) sowie dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehm...
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MediengestAusbV 2006 Anlage (zu § 5) (Law)
...74 - 1277) Lfd. Nr...
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MediengestAusbV 2006 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Mediengestalter Bild und Ton/Mediengestalterin Bild und Ton wird staatlich anerkannt.
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MediengestAusbV 2006 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen, 8. Prüfen, Aufbereiten und Verwalten von Bild- und ...
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MediengestAusbV 2006 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...as Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das Ergebnis der schriftlichen Arbeit und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprü...
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MediengestAusbV 2006 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen prozessbezogen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigk...
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MediengestAusbV 2006 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 Abs. 1 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahme...
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MediengestAusbV 2006 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.
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MediengestAusbV 2006 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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MediengestAusbV 2006 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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MediengestAusbV 2006 § 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt w...
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MediengestAusbV 2006 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...ass er 1. Produktionssysteme einrichten, Fehler und Störungen erkennen und beheben, 2. ...