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EGInsO § 20 Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens (Law)
...lehnt, so steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu. Die §§ 574 bis 577 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. (2) Wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Sekundärinsolven...
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EGInsO (XXXX) Art 3 bis 20 (Law)
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EGInsO § 7 Öffentliche Bekanntmachung (Law)
...liche Teil des Vermögens des Schuldners befindet. Hat der Schuldner in der Bundesrepublik Deutschland kein Vermögen, so kann der Antrag bei jedem Insolvenzgericht gestellt werden. (3) Das Ge...
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EGInsO § 9 Rechtsmittel gegen eine Entscheidung nach § 7 oder § 8 (Law)
...lvenzgerichts nach § 7 oder § 8 findet die sofortige Beschwerde statt. Die §§ 574 bis 577 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.