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MitbestGWO 1 2002 § 7 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands (Law)
...ohne Gegenstimme gefasst worden sind. Mitglieder des Betriebswahlvorstands, gegen deren Stimmen ein Beschluss gefasst worden ist, können verlangen, dass in der Niederschrift ihre abweichende Meinung v...
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MitbestGWO 1 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Besteht ein Unternehmen, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes ein Mitbestimmungsrecht haben, aus einem Betrieb, so bestimmen sich die Wahl und die Abberufung ...
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MitbestGWO 1 2002 § 20 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 1 2002 § 21 Abstimmungsniederschrift (Law)
...7. besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
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MitbestGWO 1 2002 § 31 Abstimmungsniederschrift (Law)
Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1. die Zahl der insgesamt abgegebenen...
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MitbestGWO 1 2002 § 36 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2. (2) Sind die Aufsichtsr...
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MitbestGWO 1 2002 § 37 Wahlausschreiben (Law)
...7. Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer und der öffentlichen Stimmauszählung; 8. ...
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MitbestGWO 1 2002 § 67 Ausnahme (Law)
...7 sind nicht anzuwenden, wenn nach den Vorschriften dieser Verordnung oder, unter den in § 50 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen, nach den Vorschriften der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgeset...
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MitbestGWO 1 2002 § 76 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
...73 Abs. 3 ist anzuwenden. Ist auf einem Stimmzettel ein Bewerber mehrfach angekreuzt, so zählt dies als eine Stimme. (3) (weggefallen)
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MitbestGWO 1 2002 § 91 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 1 2002 § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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MitbestGWO 1 2002 Eingangsformel (Law)
...76 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:
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MitbestGWO 1 2002 § 12 Bekanntmachung (Law)
...7. die Anschrift des Betriebswahlvorstands. Sind nach den Vorschriften dieser Verordnung Delegierte bereits gewäh...
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MitbestGWO 1 2002 § 17 (weggefallen) (Law)
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MitbestGWO 1 2002 § 39 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 1 2002 § 56 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
(1) Ungültig sind Wahlvorschläge, 1. die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, ...
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MitbestGWO 1 2002 § 65 Wahlniederschrift (Law)
...7. besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
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MitbestGWO 1 2002 § 86 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
...7 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Nr. 1 beschlossen ist und ob die schriftliche Stimmabgabe nach § 87 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Nr. 2 beschlossen worden ist; ...
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MitbestGWO 1 2002 § 88 Delegiertenliste (Law)
...70 sind entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 1 2002 § 94 Übergangsregelung (Law)
...7. Mai 2002 (BGBl. I S. 1682), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927) geändert worden ist, anzuwenden. (2) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbe...