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EuWO 1988 § 87 Übergangsregelung (Law)
(1) Anträge von Unionsbürgern gemäß § 17a, die zur Eintragung in das Wählerverzeichnis geführt haben, dürfen entgegen § 83 nicht vernichtet werden; sie sind gesondert aufzubewahren. Anhand dieser Antr...
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EuWO 1988 Anlage 7 (zu § 23 Abs. 1) (Law)
...7b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechts- voraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlge...
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EuWO 1988 § 7 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand (Law)
Für die Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstände gilt § 6 entsprechend mit folgenden Maßgaben: 1. Bei der Bildung mehrerer Brie...
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EuWO 1988 Anlage 24 (zu § 64 Abs. 7 und § 68 Abs. 4) (Law)
...7 und 31); siehe auch die Zusammenstellung der Wahlergebnisse in Anlage 26. 3) Vom Briefwahlvorstand nicht auszufüllen. ...