-
BinSchSprFunkV 2003 § 7 Prüfungsvoraussetzungen (Law)
...rlaubnis mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde über den Prüfungsausschuss zu richten: 1. Familienname, ...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 17 (Law)
-
-
BinSchSprFunkV 2003 Eingangsformel (Law)
...70 (BGBl. I S. 821) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
-
BinSchSprFunkV 2003 § 16 (Law)
-
-
BinSchSprFunkV 2003 § 10 Erteilung ohne Prüfung (Law)
Gegen Vorlage eines der in § 4 Abs. 3 Nr. 3 und 4 genannten Zeugnisse oder einer von der zuständigen Behörde anerkannten Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur Teilnahme am Binnensc...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 1 Geltungsbereich (Law)
Diese Verordnung regelt 1. den mobilen UKW-Sprechfunkdienst bei Schiffsfunkstellen auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4; ...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 6 Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis (Law)
...rlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.
-
BinSchSprFunkV 2003 § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
-
BinSchSprFunkV 2003 § 3 Grundregeln (Law)
(1) Der Funkdienst bei einer Schiffsfunkstelle darf nur nach Maßgabe der Regionalen Vereinbarung und des Handbuchs für den Binnenschifffahrtsfunk abgewickelt werden. (2) Die UKW-Kanäle der V...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 5 Besondere Pflichten (Law)
In den Verkehrskreisen Schiff - Schiff, Nautische Information und Schiff - Hafenbehörde dürfen nur Nachrichten übermittelt werden, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens, die Fahrt oder die S...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 8 Prüfungsausschüsse (Law)
(1) Die zuständige Behörde richtet Prüfungsausschüsse ein und bestellt deren Vorsitzende, Stellvertreter und Prüfer nach Bedarf. Sie macht die Standorte ihrer Prüfungsausschüsse im Verkehrsblatt bekan...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 11 Ersatzausfertigung (Law)
...rloren gegangen oder sonst abhanden gekommen, stellt die zuständige Behörde auf Antrag eine Ersatzausfertigung aus, die als solche zu kennzeichnen ist. Ein unbrauchbar gewordenes oder wieder aufgefund...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 14 Amtlich anerkanntes UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) (Law)
...7 Abs. 2, 3 Satz 2, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1 bis 3, 5 bis 7 und in sinngemäßer Anwendung § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 4, §§ 11 bis 13. Die zuständige Behörde kann den vorgenannten Stellen die Ausstellung des am...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 15 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 2 Satz 1 oder 2 einen UKW-Kanal...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 12 Entziehung (Law)
...rlage fachärztlicher Zeugnisse verlangen. (2) Die zuständige Behörde kann eine Erlaubnis entziehen, wenn ...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...7. Landfunkstelle: ortsfeste Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks; 8. Schiffsfunkstelle: ...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 4 Erlaubnis (Law)
...rlaubnis wird durch ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI (Anlage 1)) nachgewiesen. (3) Keiner Erlaubnis bedarf der Inhaber eines ...
-
BinSchSprFunkV 2003 § 9 Prüfung (Law)
...rlaubnis von der Prüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten befreit, die sie mit dem Zeugnis bereits nachgewiesen haben. (7) (weggefallen)
-
BinSchSprFunkV 2003 § 13 Auskünfte (Law)
...rlaubnisse, soweit dies erforderlich ist, zum Zwecke der 1. Durchführung von Verwaltungsaufgaben nach dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz od...
-
BinSchSprFunkV 2003 Anlage 3 (zu § 9 Abs. 1) (Law)
...77 - 4578 ...