-
LAP-mDAAV 2004 § 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Law)
...sangehörigkeit, 3. gegebenenfalls eine Ausfertigung der Eheurkunde und Ausfertigungen der Geburtsurkunden der Kinder, ...
-
LAP-mDAAV 2004 § 1 Laufbahnämter (Law)
...samt (Besoldungsgruppe A 6) Regierungssekretärin/ Regierungssekretär, ...
-
LAP-mDAAV 2004 § 4 Einstellungsvoraussetzungen (Law)
...sausbildung oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss (z. B. Fachoberschulreife) nachweist; 4. ...
-
LAP-mDAAV 2004 § 12 Fremdsprachliche Ausbildung (Law)
(1) Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung erhalten die Anwärterinnen und Anwärter Unterricht in der englischen Sprache als Hauptsprache und in einer Nebensprache. Die Wahl der Nebensprache richte...
-
LAP-mDAAV 2004 § 13 Praktische Ausbildung (Law)
...sabläufen und dem Zusammenwirken innerhalb des Amts und mit anderen Dienststellen vertraut gemacht. Je nach dem Ausbildungsstand und den organisatorischen Möglichkeiten sollen sie einzelne Geschäftsvo...
-
LAP-mDAAV 2004 § 18 Prüfungskommission (Law)
...sammen, die auch den Auswahlausschuss bilden. § 6 Abs. 6 und 7 gilt entsprechend. (2) Zu den Prüfungen werden je nach Bedarf als weitere Mitglieder Fach- und Sprachprüferinnen und Fach- und ...
-
LAP-mDAAV 2004 § 19 Sprachprüfung (Law)
(1) Die schriftliche Sprachprüfung besteht aus zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten von je 30 Minuten Dauer. In der Nebensprache können die Anwärterinnen und Anwärter eine vergleichbare schriftliche S...
-
LAP-mDAAV 2004 § 26 Zeugnis (Law)
...Satz 1 und die Bekanntgabe nach Satz 2 werden mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Eine beglaubigte Abschrift des Prüfungszeugnisses wird zu den Personalakten genommen. Das Beamtenverhältnis auf...
-
LAP-mDAAV 2004 § 30 Ausbildungsaufstieg (Law)
(1) Zum Ausbildungsaufstieg in die Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes können Beamtinnen und Beamte des einfachen Auswärtigen Dienstes zugelassen werden, die ...
-
LAP-mDAAV 2004 § 33 Übergangsregelung (Law)
Anwärterinnen und Anwärter sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die bereits vor dem 1. September 2006 die Ausbildung oder Einführung begonnen haben, führen diese nach dem bis zum 31. August ...
-
LAP-mDAAV 2004 Eingangsformel (Law)
...75) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671) verordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesmini...
-
LAP-mDAAV 2004 § 17 Durchführung (Law)
(1) Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter für den mittleren Auswärtigen Dienst setzt Ort und Zeit der schriftlichen und der mündlichen Prüfungen fest und stimmt diese Termine mit der Prüf...
-
LAP-mDAAV 2004 § 28 Wiederholung (Law)
(1) Die Anwärterinnen und Anwärter, die die Prüfung nicht bestanden haben oder deren Prüfung als nicht bestanden gilt, können die Prüfung einmal wiederholen; das Auswärtige Amt kann in begründeten Fäl...
-
LAP-mDAAV 2004 § 29 Allgemeine Aufstiegsregelungen (Law)
...saufenthalt besonders ausgesetzt waren. (4) Für die Zulassung zum Aufstieg ist § 7 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. Nach d...
-
LAP-mDAAV 2004 § 5 Ausschreibung, Bewerbung (Law)
...7. gegebenenfalls a) eine Einverständniserklärung der gesetzlichen V...
-
LAP-mDAAV 2004 § 20 Fachprüfung (Law)
...satz 1 Satz 2 genannten Fachgebiete aus. Es sollen nicht mehr als fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden. Die Prüfungsdauer für jeden Prüfling beträgt für alle Fächer zusammen höchstens 40 Minuten...
-
LAP-mDAAV 2004 § 24 Noten, Rangpunkte (Law)
...7 bis 87,5 14 unte...
-
LAP-mDAAV 2004 § 27 Prüfungsakten, Einsichtnahme (Law)
...sarbeiten der Laufbahnprüfung zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die Prüfungsakten werden beim Auswärtigen Amt mindestens fünf Jahre aufbewahrt. (2) Die Anwärterinnen und Anwärter können nach A...
-
LAP-mDAAV 2004 § 31 Praxisaufstieg (Law)
...saufstieg einmal wiederholt werden, sofern das Auswahlverfahren für den Ausbildungsaufstieg nicht bereits zweimal erfolglos durchlaufen wurde. (3) Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen un...
-
LAP-mDAAV 2004 § 32 Schwerbehinderte Menschen (Law)
(1) Geeignete schwerbehinderte Menschen sind bei der Besetzung freier Arbeitsplätze vorrangig zu berücksichtigen, sofern sie - mit Ausnahme der durch ihre Behinderung eingeschränkten Eignung - über di...