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FeV 2010 Anlage 11 (zu § 31) (Law)
...7) Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsch...
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FeV 2010 § 11 Eignung (Law)
...Untersuchung erfolgt auf Grund eines Auftrags durch den Betroffenen. (7) Steht die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde fest, unterbleibt die Anordnung zur B...
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FeV 2010 § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland (Law)
...uropäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hatten und die sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland aufha...
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FeV 2010 Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) (Law)
...und hinterer Begrenzung des Aufbaus zu verstehen. Nicht zur Fahrzeuglänge zählen Anbauten wie Seilwinden, Wasserpumpen, Rangierkupplungen, zusätzlich angebrachte Stoßstangenhörner, Anhängekupplungen, ...
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FeV 2010 Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5) (Law)
...undlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 31. März 2017 (VkBl....
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FeV 2010 Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) (Law)
...ur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. ...
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FeV 2010 Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Law)
...ungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind m...