-
BWO 1985 Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) (Law)
...und ihre Reihenfolge auf der Landesliste für das oben genannte Land zur Wahl zum .......... Deutschen Bundestag ...
-
BWO 1985 Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6) (Law)
...ummer und Name) und zur Entscheidung über ihre Zulassung trat heute nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss zusammen. ...
-
BWO 1985 § 24 Abschluss des Wählerverzeichnisses (Law)
...uss wird nach dem Muster der Anlage 8 beurkundet. Bei automatisierter Führung des Wählerverzeichnisses ist vor der Beurkundung ein Ausdruck herzustellen. (2) Wählerverzeichnisse mehrerer Gem...
-
BWO 1985 § 19 Benachrichtigung der Wahlberechtigten (Law)
...uck für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen nach dem Muster der Anlage 4 aufzudrucken. (3) Auf Wahlberechtigte, die nach § 16 Abs. 2 nur auf Antrag in das...
-
BWO 1985 Anlage 7 (Law)
(weggefallen)
-
BWO 1985 § 7 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand (Law)
...ussfähig bei der Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe nach § 75 Abs. 1 und 2, wenn mindestens drei Mitglieder, bei der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses nach § 75 Abs. 3, wen...
-
BWO 1985 Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1) (Law)
...um Deutschen Bundestag nach den Vorschriften der Bundeswahlordnung (§§ 16 bis 18) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 12 des Bundeswahlgesetzes und sind nicht nach § ...
-
BWO 1985 Anlage 4 (zu § 19 Absatz 2) (Law)
...ur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises ...
-
BWO 1985 Anlage 3 (zu § 19 Absatz 1) (Law)
...urtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die unten mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemein...
-
BWO 1985 Anlage 28 (zu § 71 Abs. 7 und § 75 Abs. 4) (Law)
...usammenstellung der Wahlergebnisse in Anlage 30. 3) Vom Briefwahlvorstand nicht auszufüllen. 4) Nur in der Schnellmeldung des Kreiswah...