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ZZulV 1998 Anlage 7 (zu § 5 Abs. 1) (Law)
...weier oder mehrerer nicht mischbarer Phasen in einem Lebensmittel aufrechtzuerhalten, Stoffe, durch welche die vorhandene Farbe eines Lebensmittels stabilisiert, bewahrt oder intensiviert wird, und St...
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ZZulV 1998 § 7 Höchstmengenfestsetzungen (Law)
...weils festgesetzten Höchstmengen, auch im Sinne des Absatzes 2, hinaus nicht verwendet werden. Bei den in Anlage 1 aufgeführten Lebensmitteln ist die Höchstmenge auf die Menge der färbenden Anteile de...
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ZZulV 1998 Anlage 6 (zu § 6 und § 7) (Law)
...Wird einem Lebensmittel mehr als einer der Stoffe E 322, E 471, E 472c und E 473 zugesetzt, so sind bei jedem dieser Stoffe von der für dieses Lebensmittel festgesetzten Höchstmenge die Mengen abzuzie...
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ZZulV 1998 Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 und § 7) (Law)
...wecke 1000 1700 1000 1600 170 7...
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ZZulV 1998 Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) (Law)
...Wasserstoff E 290 Kohl...
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ZZulV 1998 Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) (Law)
...7. Natürliches Mineralwasser und Quellwasser im Sinne der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 8. Kaffee (ausgenommen aromatisierter...
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ZZulV 1998 Anlage 5 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) (Law)
...Wasser bis zu 3 Stunden lang. (3.3) Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7. ...
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ZZulV 1998 Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 7) (Law)
...Whisky, Whiskey, Getreidespirituosen (mit Ausnahme von Korn oder Kornbrand oder Eau-de-vie de seigle Marque nationale luxembourgoise), Branntwein, Rum, Brandy, Weinbrand, Trester, Tresterbrand (außer ...