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BImSchV 18 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 18 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise: ...
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BImSchV 18 § 2 Immissionsrichtwerte (Law)
...sowie nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten; ferner sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte nach Absatz 3 um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. ...
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BImSchV 18 § 3 Maßnahmen (Law)
Zur Erfüllung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 hat der Betreiber insbesondere 1. an Lautsprecheranlagen und ähnlichen Einrichtungen...
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BImSchV 18 § 7 Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter (Law)
Die in den Nummern 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2 des Anhangs genannten DIN-Normblätter und VDI-Richtlinien sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei de...
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BImSchV 18 § 4 Weitergehende Vorschriften (Law)
Weitergehende Vorschriften, vor allem zum Schutz der Sonn- und Feiertags-, Mittags- und Nachtruhe oder zum Schutz besonders empfindlicher Gebiete, bleiben unberührt.
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BImSchV 18 Anhang 1 (Law)
...sowie kurzzeitiger Geräuschspitzen, auf, ist zur Ermittlung der Geräuschimmission während der gesamten Beurteilungszeit diese in geeigneter Weise in Teilzeiten ...
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BImSchV 18 Anhang 2 (Law)
Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen: – Flutlichtanlagen, ...
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BImSchV 18 § 8 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.
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BImSchV 18 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...sowie des Zu- und Abgangs.
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BImSchV 18 § 5 Nebenbestimmungen und Anordnungen im Einzelfall (Law)
...sowie die Gewährleistung einer sinnvollen Sportausübung auf der Anlage gegeneinander abzuwägen. (3) Die zuständige Behörde soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, soweit der B...
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BImSchV 18 § 6 Zulassung von Ausnahmen (Law)
Die zuständige Behörde kann für internationale oder nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Abs. 5, einschließlich ...