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TfV § 6 Ausbildung (Law)
(1) Die Ausbildung von Triebfahrzeugführern umfasst die Fertigkeiten und Kenntnisse nach den Anlagen 5, 6 und 7. (2) Die einzelnen Ausbildungsinhalte werden durch die einschlägigen Technisch...
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TfV Anlage 6 (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7) (Law)
...as Antriebssystem bestehend aus aa) Energieversorgung mit Kraftstoffbehälter, Kraftstoffverso...
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TfV Anlage 8 (zu § 6 Absatz 3) (Law)
...as eigenständige Lernen, wie der Betriebsvorschriften und der Signalsysteme, zulässig. Der Einsatz von Simulatoren ist nicht zwingend vorgeschrieben, sie sollen aber bei der Aus- und F...
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TfV Anlage 10 (zu § 10 Absatz 4 und 6) (Law)
...astruktur, für die erklärt wurde, dass Anforderungen der Anlage 7 TfV erfüllt waren ...
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TfV Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1) (Law)
...as Regelwerk und Grundsätze des Umweltschutzes; b) Grundlagen der Eisenbahntechnik, einschließlich der Sicherheitsgr...
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TfV Anlage 7 (zu § 5 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7, § 14 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e) (Law)
...astrukturunternehmer neben Deutsch eine zweite Betriebssprache zugelassen hat, über Sprachkenntnisse einer der beiden zugelassenen Sprachen auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahm...