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AnzV 2006 § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen) (Law)
...Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes sind nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres bis zum 15. Juni des Folgejahres mit dem Formular "Passivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage...
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AnzV 2006 Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
...aftszweig 8 ; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer 9 ...
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AnzV 2006 Anlage 5 (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV) (Law)
...an dem Institut (bei Anzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG: an dem nach § 10a KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Untern...