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ÄApprO 2002 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) (Law)
...ch- praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: ...............................................
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ÄApprO 2002 § 12 Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen (Law)
...chen Prüfung waren und endgültig nicht bestanden worden sind. (3) (weggefallen) (4) Die Anrechnung oder Anerkennung erfolgt auf Antrag. Zuständig für die Entscheidungen nach den Ab...
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ÄApprO 2002 § 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle (Law)
...ch Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.
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ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
...cksichtigung der Prüfungsnoten für den Ersten Abschnitt und den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat er/sie die Ärztliche Prüfung mit der Gesamtnote „ .......... ...
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ÄApprO 2002 Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) (Law)
...ch erteilt. Beschränkungen und Nebenbestimmungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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ÄApprO 2002 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2) (Law)
...cher für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Abs. 8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht: ...
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ÄApprO 2002 § 38 Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung (Law)
...cher einschließlich der Querschnittsbereiche, bei denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, dabei ist auch anzugeben, welche Fächer oder Querschnittsbereiche für die Prüfung nach § 37 Absatz...
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ÄApprO 2002 Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) (Law)
...8. Psychiatrie und Psychotherapie 19. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...ch-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: .............................................................. ................
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ÄApprO 2002 Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...chriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung am ...................................................... in .....................