-
FeV 2010 Anlage 18 (zu § 44 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 373) Text in Bearbeitung
-
FeV 2010 Anlage 11 (zu § 31) (Law)
...che Anmerkung: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“. 13) Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence P2“. Kei...
-
FeV 2010 § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung (Law)
...chen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht...
-
FeV 2010 § 11 Eignung (Law)
...chen besonderen technischen Hilfsmitteln sicher führen kann. (5) Für die Durchführung der ärztlichen und der medizinisch-psychologischen Untersuchung s...
-
FeV 2010 Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) (Law)
...chend der auf dem Führerschein aufgebrachten Nummerierung; Nummer 8 (Wohnort) ist nicht vorhanden, da die Angabe nach der Richtlinie 2006/126/EG fakultativ ist und im deutschen Führerschein nicht ausg...
-
FeV 2010 § 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse (Law)
...chen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.
-
FeV 2010 Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5) (Law)
...chten muss in allgemeinverständlicher Sprache abgefasst sowie nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Die Nachvollziehbarkeit betrifft die logische Ordnung (Schlüssigkeit) des Gutachtens. Sie erfordert ...
-
FeV 2010 Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Law)
...chnischen Vorrichtungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten und/oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers. ...