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ÄApprO 2002 Anlage 17 (zu § 35a Absatz 3) (Law)
...chen Berufs für die Tätigkeit, die zum Abschluss der ärztlichen Ausbildung in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erforderlich ...
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ÄApprO 2002 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) (Law)
...ch- praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: ...............................................
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ÄApprO 2002 § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen (Law)
...chriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
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ÄApprO 2002 § 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle (Law)
...ch Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.
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ÄApprO 2002 Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) (Law)
...ch erteilt. Beschränkungen und Nebenbestimmungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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ÄApprO 2002 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2) (Law)
...cher für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Abs. 8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht: ...
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ÄApprO 2002 § 38 Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung (Law)
...cher einschließlich der Querschnittsbereiche, bei denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, dabei ist auch anzugeben, welche Fächer oder Querschnittsbereiche für die Prüfung nach § 37 Absatz...
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ÄApprO 2002 Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) (Law)
...8. Psychiatrie und Psychotherapie 19. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...ch-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: .............................................................. ................
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ÄApprO 2002 Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...chriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung am ...................................................... in .....................