-
HGB § 278 (weggefallen) (Law)
-
FamFG § 278 Anhörung des Betroffenen (Law)
...8a Absatz 2 der Bundesnotarordnung hinzuweisen. Das Gericht hat den Umfang des Aufgabenkreises und die Frage, welche Person oder Stelle als Betreuer in Betracht kommt, mit dem Betroffenen zu erörtern....
-
StGB § 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (Law)
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres W...
-
LAG § 278 Verhältnis zur Entschädigungsrente (Law)
...891,78 2.812,11 2.812,11 2.812,11 ...
-
ZPO § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich (Law)
(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der g...
-
SGB 6 § 278 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung (Law)
...8 bis zum 31. Dezember 1976 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 10 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten. ...
-
SGB 8 § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Law)
(1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütte...
-
UmwG 1995 § 278 Anmeldung des Formwechsels (Law)
(1) Auf die Anmeldung nach § 198 ist § 222 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) Ist der formwechselnde Verein nicht in ein Handelsregister eingetragen, so hat sein Vorstand den bevorste...
-
InsO § 278 Mittel zur Lebensführung des Schuldners (Law)
(1) Der Schuldner ist berechtigt, für sich und die in § 100 Abs. 2 Satz 2 genannten Familienangehörigen aus der Insolvenzmasse die Mittel zu entnehmen, die unter Berücksichtigung der bisherigen Lebens...
-
SGB 5 § 278 Arbeitsgemeinschaft (Law)
(1) In jedem Land wird eine von den Krankenkassen der in Absatz 2 genannten Kassenarten gemeinsam getragene Arbeitsgemeinschaft "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" errichtet. Die ...
-
AO 1977 § 278 Beschränkung der Vollstreckung (Law)
(1) Nach der Aufteilung darf die Vollstreckung nur nach Maßgabe der auf die einzelnen Schuldner entfallenden Beträge durchgeführt werden. (2) Werden einem Steuerschuldner von einer mit ihm z...
-
BGB § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte (Law)
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. ...
-
AktG § 278 Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien (Law)
(1) Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich hafte...
-
EnEV 2007 Anlage 8 (zu § 16) (Law)
...87)
-
ÄApprO 2002 Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
-
BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
-
ScheckG Art 16 (Law)
(1) Das Indossament muß auf den Scheck oder ein mit dem Scheck verbundenes Blatt (Anhang) gesetzt werden. Es muß von dem Indossanten unterschrieben werden. (2) Das Indossament braucht den In...
-
WG Art 16 (Law)
(1) Wer den Wechsel in Händen hat, gilt als rechtmäßiger Inhaber, sofern er sein Recht durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten nachweist, und zwar auch dann, wenn das letzte ein Blankoindos...
-
Grundgesetz Artikel 16 (Law)
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Be...
-
BImSchV 16 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise: