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EBO § 10 Gleisabstand (Law)
...kehren, ist eine Verringerung des Gleisabstandes bis auf 3,80 m zulässig. Bestehende Gleisabstände von 4,00 m - bei Stadtschnellbahnen von 3,80 m - und weniger dürfen nicht verringert werden. ...
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EBO Anlage 8 (zu § 22) (Law)
...kehr eingesetzt werden Bild 1 ...
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EBO Anlage 10 (zu § 24) (Law)
...können. 2. Der in Blickrichtung auf die Stirnseite des Fahrzeugs linke Pufferteller muß gewölbt sein. Sind beide Pufferteller gewölbt, so da...
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EBO § 8 Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke (Law)
...kann. (3) Bauwerke müssen beim Neubau und bei der Erneuerung mindestens für Radsatzlasten von 25 t und für Fahrzeuggewichte je Längeneinheit von 8 t/m bemessen werden. Bauwerke un...
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EBO Anlage 4 (zu § 10) (Law)
...keit von km/h 160 140 120 ...