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AnzV 2006 § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen) (Law)
...men eines anderen Unternehmens wird oder nicht mehr ist, 3. unmittelbar gehaltene Anteile ganz oder teilweise auf ein zwischengeschaltetes U...
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AnzV 2006 § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes (Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in einem anderen Staat des Europäischen Wi (Law)
...men, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338, L 208 vom 2.8.2013, S. 73), die zuletzt durch die Richtlinie ...
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AnzV 2006 Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV) (Law)
...8 ; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer 9 ...
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AnzV 2006 Anlage 5 (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV) (Law)
...men) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten □ ja ...
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AnzV 2006 § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unter (Law)
...men ein Tochterunternehmen wird oder nicht mehr ist, 3. die gehaltenen Anteile an dem Unternehmen nicht mehr oder nunmehr die Voraussetzunge...