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EBO § 10 Gleisabstand (Law)
...80 m zulässig. Bestehende Gleisabstände von 4,00 m - bei Stadtschnellbahnen von 3,80 m - und weniger dürfen nicht verringert werden. (3) In Bahnhöfen muß der Gleisabstand - außer bei Überlad...
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EBO Anlage 8 (zu § 22) (Law)
...metern Bezugslinie G 2 für Fahrzeuge, die nicht im grenzübers...
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EBO Anlage 10 (zu § 24) (Law)
...messen sein, daß die Puffer beim Durchfahren der in § 21 Abs. 1 genannten Gleisbogen nicht hintereinandergreifen können. 2. Der in Blickrich...
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EBO § 8 Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke (Law)
...men kann. (3) Bauwerke müssen beim Neubau und bei der Erneuerung mindestens für Radsatzlasten von 25 t und für Fahrzeuggewichte je Längeneinheit von 8 t/m bemessen werden. Bauwerk...
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EBO Anlage 4 (zu § 10) (Law)
...80 3,74 3,69 3,68 Zwischenwerte dürfen geradlinig e...