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EBO § 10 Gleisabstand (Law)
...80 m zulässig. Bestehende Gleisabstände von 4,00 m - bei Stadtschnellbahnen von 3,80 m - und weniger dürfen nicht verringert werden. (3) In Bahnhöfen muß der Gleisabstand - außer bei Überlad...
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EBO Anlage 8 (zu § 22) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 24 - 25) ...
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EBO Anlage 10 (zu § 24) (Law)
...o bemessen sein, daß die Puffer beim Durchfahren der in § 21 Abs. 1 genannten Gleisbogen nicht hintereinandergreifen können. 2. Der in Blick...
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EBO § 8 Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke (Law)
...on 18 t und einem Fahrzeuggewicht je Längeneinheit von 5,6t/m. mit einer Radsatzlast von 16 t und einem Fahrzeuggewicht je Längeneinheit von 4,5 t/m. Ausnahmen von diesen Mindestw...
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EBO Anlage 4 (zu § 10) (Law)
...on 4,00 m und 3,80 m (§ 10 Abs. 2) sowie von 4,00 m und 4,50 m (§ 10 Abs. 3) wie folgt vergrößert werden: ...