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ÄApprO 2002 Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7) (Law)
...sordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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ÄApprO 2002 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) (Law)
...sordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) ............................................................ Als weitere M...
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ÄApprO 2002 § 18 Rücktritt von der Prüfung (Law)
...so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich der nach Landesrecht zuständigen Stelle mitzuteilen. Genehmigt die nach Landesrecht zuständige Stelle den Rücktritt, so gilt der Prüfungsabschnit...
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ÄApprO 2002 § 12 Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen (Law)
(1) Die nach Landesrecht zuständige Stelle rechnet auf die in dieser Verordnung vorgesehene Ausbildung, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise an: ...
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ÄApprO 2002 § 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle (Law)
Die in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.
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ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1553) .......... (Ausstellende Stelle) Ze...
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ÄApprO 2002 Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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ÄApprO 2002 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2) (Law)
...8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht: ...
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ÄApprO 2002 § 38 Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung (Law)
Der Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung enthält folgende Angaben: 1. das Niveau der in ...
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ÄApprO 2002 Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) (Law)
...8. Psychiatrie und Psychotherapie 19. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...sordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) ............................................................ Als weiteres ...
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ÄApprO 2002 Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2430) .................................... ...