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EBO § 10 Gleisabstand (Law)
...80 m zulässig. Bestehende Gleisabstände von 4,00 m - bei Stadtschnellbahnen von 3,80 m - und weniger dürfen nicht verringert werden. (3) In Bahnhöfen muß der Gleisabstand - außer bei Überlad...
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EBO Anlage 8 (zu § 22) (Law)
...zugslinie G 2 für Fahrzeuge, die nicht im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden Bild 1 ...
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EBO Anlage 10 (zu § 24) (Law)
...zeugs linke Pufferteller muß gewölbt sein. Sind beide Pufferteller gewölbt, so darf der Wölbungsradius nicht kleiner als 1 500 mm sein. 3. D...
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EBO § 8 Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke (Law)
...zeuge mit der jeweils zugelassenen Radsatzlast und dem jeweils zugelassenen Fahrzeuggewicht je Längeneinheit bei der zugelassenen Geschwindigkeit aufnehmen können, mindestens aber Fahrzeuge ...
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EBO Anlage 4 (zu § 10) (Law)
...80 3,74 3,69 3,68 Zwischenwerte dürfen geradlinig e...