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BVO 2 § 13 Fremdmittel (Law)
Darlehen, 2.
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BVO 2 § 9 Sach- und Arbeitsleistungen (Law)
Wert der Architekten-, Ingenieur- und Verwaltungsleistungen des Bauherrn darf mit den nach § 8 Abs. 2
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BVO 2 § 2 Gegenstand der Berechnung (Law)
(2) Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist für das Gebäude, das den Wohnraum enthält, aufzustellen
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BVO 2 Anlage 2 (zu den §§ 11a und 34 Abs. 1) (Law)
Dachfenster und Dachaufbauten mit einer vorderen Ansichtsfläche bis zu je 2
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BVO 2 Inhaltsübersicht (Law)
Gegenstand der Berechnung § 2
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BVO 2 § 17 (Law)
(weggefallen)
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BVO 2 § 43 (Law)
(weggefallen)
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BVO 2 § 44 (Law)
(weggefallen)
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BVO 2 § 47 (Law)
(weggefallen)
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BVO 2 § 48 (Law)
(weggefallen)
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BVO 2 § 50 (Law)
(Inkrafttreten)
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BVO 2 § 7 Baukosten (Law)
Die Vorschriften der §§ 9 und 10 bleiben unberührt.
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BVO 2 § 8 Baunebenkosten (Law)
Architekten- und Ingenieurleistungen dürfen höchstens die Beträge angesetzt werden, die sich nach Absatz 2
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BVO 2 § 15 Eigenleistungen (Law)
Geldmittel, 2.
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BVO 2 § 19 Kapitalkosten (Law)
(2) Leistungen aus Nebenverträgen, namentlich aus dem Abschluß von Personenversicherungen,
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BVO 2 § 20 Eigenkapitalkosten (Law)
(2) Für Eigenleistungen darf eine Verzinsung in Höhe des im Zeitpunkt nach §
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BVO 2 § 21 Fremdkapitalkosten (Law)
Zinsen für Fremdmittel, 2.
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BVO 2 § 24 Bewirtschaftungskosten (Law)
Abschreibung, 2.
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BVO 2 § 25 Abschreibung (Law)
(2) Die Abschreibung soll bei Gebäuden 1 vom Hundert der Baukosten, bei Erbbaurechten 1 vom
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BVO 2 § 26 Verwaltungskosten (Law)
(2) Die Verwaltungskosten dürfen höchstens mit 230 Euro jährlich je Wohnung, bei Eigenheimen
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BVO 2 § 27 Betriebskosten (Law)
(2) Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers (Erbbauberechtigten), durch die Betriebskosten
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BVO 2 § 28 Instandhaltungskosten (Law)
(2) Als Instandhaltungskosten dürfen je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt
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BVO 2 § 29 Mietausfallwagnis (Law)
Das Mietausfallwagnis darf höchstens mit 2 vom Hundert der Erträge im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 angesetzt
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BVO 2 § 31 Erträge (Law)
(2) Als Ertrag gilt auch der Miet- oder Nutzungswert von Räumen oder Flächen, die vom Eigentümer
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BVO 2 § 33 Teilwirtschaftlichkeitsberechnung (Law)
In der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung ist die Gegenüberstellung der laufenden Aufwendungen und der Erträge auf den Teil des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit zu beschränken, der den Wohnraum ent...
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BVO 2 § 37 Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung (Law)
(2) Bewirtschaftungskosten für Geschäftsraum sind mit den Beträgen anzusetzen, die zur ordentlichen
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BVO 2 § 39a Zusatzberechnung (Law)
Eine Zusatzberechnung kann auch aufgestellt werden, wenn die in § 18 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Darlehen
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BVO 2 § 40 Lastenberechnung (Law)
(2) Wird durch Ausbau oder Erweiterung neuer, fremden Wohnzwecken dienender Wohnraum unter
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BVO 2 § 42 Wohnfläche (Law)
Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach dieser Verordnung berechnet worden, bleibt es bei dieser Berechnung. Soweit in den in Satz 1 genannten Fällen nach dem 31. Dezember 2003 bauliche Ände...
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BVO 2 § 46 Überleitungsvorschriften (Law)
Oktober 1957 für den in § 1 Abs. 1 und § 1a Abs. 2 Nr. 2 und 3 bezeichneten Wohnraum Wirtschaftlichkeit
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BVO 2 § 14 Verlorene Baukostenzuschüsse (Law)
Verlorene Baukostenzuschüsse sind Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen an den Bauherrn, die zur Deckung der Gesamtkosten dienen und erbracht werden, um den Gebrauch von Wohn- oder Geschäftsraum zu erlan...
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BVO 2 § 18 Laufende Aufwendungen (Law)
(2) Werden dem Bauherrn Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von laufenden Aufwendungen, Fremdkapitalkosten
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BVO 2 § 39 Vereinfachte Wirtschaftlichkeitsberechnung (Law)
die Bezeichnung des Gebäudes, 2.
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BVO 2 § 48a Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, § 53 des Ersten Wohnungsbaugesetzes und Artikel X § 10 des Gesetzes über den A...
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BVO 2 § 1 Anwendungsbereich der Verordnung (Law)
Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnungsbindungsgesetzes, 2.
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BVO 2 § 3 Gliederung der Berechnung (Law)
die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, 2.
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BVO 2 § 5 Gliederung der Gesamtkosten (Law)
(2) Kosten des Baugrundstücks sind der Wert des Baugrundstücks, die Erwerbskosten und die
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BVO 2 § 6 Kosten des Baugrundstücks (Law)
dem Verkehrswert überlassen worden ist, der Kaufpreis, 2.
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BVO 2 § 10 Leistungen gegen Renten (Law)
Übereignung des Baugrundstücks handelt, mit dem Verkehrswert, 2.
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BVO 2 § 11a Nicht feststellbare Gesamtkosten (Law)
Bei der Berechnung des umbauten Raumes ist die Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde zu legen.
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BVO 2 § 12 Inhalt des Finanzierungsplanes (Law)
Tilgungsbedingungen, auch wenn sie planmäßig getilgt sind, 2.
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BVO 2 § 16 Ersatz der Eigenleistung (Law)
Familienzusatzdarlehen nach § 45 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, 2.
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BVO 2 § 23 Änderung der Kapitalkosten (Law)
Bewilligung auf Grund der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Satz, 2.
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BVO 2 § 30 Änderung der Bewirtschaftungskosten (Law)
Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Betrag, 2.
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BVO 2 § 34 Gesamtkosten in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung (Law)
Bei der Berechnung des umbauten Raumes ist die Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde zu legen.
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BVO 2 § 35 Finanzierungsmittel in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung (Law)
In der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung sind zur Deckung der angesetzten anteiligen Gesamtkosten die Finanzierungsmittel, die nur für den Teil des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit bestimmt sind, ...
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BVO 2 § 40c Ermittlung der Belastung (Law)
aus der Belastung aus dem Kapitaldienst und 2.
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BVO 2 § 49 Geltung im Saarland (Law)
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
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BVO 2 § 22 Zinsersatz bei erhöhten Tilgungen (Law)
(2) Der Ansatz für Zinsersatz darf bei den einzelnen Fremdmitteln deren Tilgung nicht überschreiten
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BVO 2 § 38 Teilberechnungen der laufenden Aufwendungen (Law)
(2) Im Falle des § 32 Abs. 4 Nr. 1 ist nach Aufteilung des Gesamtbetrages der laufenden Aufwendungen