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MitbestGWO 1 2002 § 9 Bekanntmachung über die Bildung des Betriebswahlvorstands und die Wählerliste (Law)
(1) Die Einsichtnahme in die Wählerliste, das Gesetz und diese Verordnung ist unverzüglich bis zum Abschluss der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu ermöglichen. Die zur Einsichtnahme...
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MitbestGWO 1 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Besteht ein Unternehmen, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes ein Mitbestimmungsrecht haben, aus einem Betrieb, so bestimmen sich die Wahl und die Abberufung ...
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MitbestGWO 1 2002 § 20 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 1 2002 § 21 Abstimmungsniederschrift (Law)
Nachdem das Abstimmungsergebnis ermittelt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1. die Zahl der insg...
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MitbestGWO 1 2002 § 31 Abstimmungsniederschrift (Law)
Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1. die Zahl der insgesamt abgegebenen...
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MitbestGWO 1 2002 § 36 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2. (2) Sind die Aufsichtsr...
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MitbestGWO 1 2002 § 37 Wahlausschreiben (Law)
...9. bei börsennotierten Unternehmen, ob zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 96 Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes für die Wahl die Gesamterfüllung oder die Getr...
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MitbestGWO 1 2002 § 67 Ausnahme (Law)
Die Vorschriften der Unterabschnitte 1 bis 7 sind nicht anzuwenden, wenn nach den Vorschriften dieser Verordnung oder, unter den in § 50 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen, nach den Vorschriften der ...
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MitbestGWO 1 2002 § 76 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 1 2002 § 91 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 1 2002 § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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MitbestGWO 1 2002 Eingangsformel (Law)
...9 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:
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MitbestGWO 1 2002 § 12 Bekanntmachung (Law)
(1) In einem Unternehmen mit in der Regel insgesamt nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlässt der Betriebswahlvorstand unverzüglich nach Ablauf der in § 10 Abs. 1 b...
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MitbestGWO 1 2002 § 17 (weggefallen) (Law)
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MitbestGWO 1 2002 § 39 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 1 2002 § 56 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
(1) Ungültig sind Wahlvorschläge, 1. die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, ...
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MitbestGWO 1 2002 § 65 Wahlniederschrift (Law)
Nachdem ermittelt ist, wer als Delegierter gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1. ...
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MitbestGWO 1 2002 § 86 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
...9. wo und wie die Abstimmungsberechtigten von der Wählerliste, dem Gesetz und dieser Verordnung Einsicht nehmen können; 10. ...
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MitbestGWO 1 2002 § 88 Delegiertenliste (Law)
...9 Abs. 2 und 3 und § 70 sind entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 1 2002 § 94 Übergangsregelung (Law)
...927) geändert worden ist, anzuwenden. (2) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 nicht abgeschlossen sind, ist die Erste Wahlordnung zum Mitb...