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SGB 2 § 9 Hilfebedürftigkeit (Law)
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbes...
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SGB 2 § 2 Grundsatz des Forderns (Law)
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen....
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SGB 2 Inhaltsübersicht (Law)
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SGB 2 § 7 Leistungsberechtigte (Law)
...92/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (ABl. L 141 vom 27.5.2011, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2016/589...
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SGB 2 § 15 Eingliederungsvereinbarung (Law)
(1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und d...
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SGB 2 § 16b Einstiegsgeld (Law)
(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht we...
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SGB 2 § 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen (Law)
...91 Absatz 2 des Dritten Buches gilt entsprechend. Auf Antrag können dem Arbeitgeber während der Förderung des Arbeitsverhältnisses die erforderlichen Kosten einer notwendigen sozialpädagogischen Betre...
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SGB 2 § 16h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (Law)
(1) Für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann die Agentur für Arbeit Leistungen erbringen mit dem Ziel, die aufgrund der individuellen Situation de...
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SGB 2 § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (Law)
(1) Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallen...
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SGB 2 § 30 Berechtigte Selbsthilfe (Law)
Geht die leistungsberechtigte Person durch Zahlung an Anbieter in Vorleistung, ist der kommunale Träger zur Übernahme der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen verpflichtet, soweit ...
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SGB 2 § 40a Erstattungsanspruch (Law)
Wird einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen nach diesem Buch erbracht hat, eine andere Sozialleistung bewilligt,...
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SGB 2 § 47 Aufsicht (Law)
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesagentur, soweit dieser nach § 44b Absatz 3 ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen...
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SGB 2 § 51a Kundennummer (Law)
Jeder Person, die Leistungen nach diesem Gesetz bezieht, wird einmalig eine eindeutige, von der Bundesagentur oder im Auftrag der Bundesagentur von den zugelassenen kommunalen Trägern vergebene Kunden...
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SGB 2 § 53 Statistik und Übermittlung statistischer Daten (Law)
(1) Die Bundesagentur erstellt aus den bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von ihr nach § 51b erhaltenen und den ihr von den kommunalen Trägern und den zugelassenen kommunalen T...
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SGB 2 § 63a Datenschutzrechtliche Bußgeldvorschriften (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer der Träger oder der nach § 6 Absatz 2 Satz 1 herangezogenen Gemeinden und Gemeindeverbände, denen na...
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SGB 2 § 65b (weggefallen) (Law)
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SGB 2 § 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Law)
(1) Wird dieses Gesetzbuch geändert, so sind, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bis zum Ende der Leistungen oder der Maßnahme die Vorschr...
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SGB 2 § 74 (weggefallen) (Law)
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SGB 2 § 75 (weggefallen) (Law)
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SGB 2 § 6b Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger (Law)
(1) Die zugelassenen kommunalen Träger sind anstelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44...