-
BGB § 2032 Erbengemeinschaft (Law)
...sst der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. (2) Bis zur Auseinandersetzung gelten die Vorschriften der §§ 2033 bis 2041.
-
BGB (XXXX) §§ 15 bis 20 (weggefallen) (Law)
-
BGB § 9 Wohnsitz eines Soldaten (Law)
...Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort. (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung au...