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AO 1977 § 258 Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (Law)
...it im Einzelfall die Vollstreckung unbillig ist, kann die Vollstreckungsbehörde sie einstweilen einstellen oder beschränken oder eine Vollstreckungsmaßnahme aufheben.
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AO 1977 § 91 Anhörung Beteiligter (Law)
...in Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, soll diesem Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dies gilt insbeson...