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BrennO 1998 § 105 (Law)
Die Meßuhr sowie beglaubigte ausgebesserte Teile und beglaubigte Ersatzteile sind dem Brennereibesitzer unter amtlichem Verschluß zu übersenden. Der Brennereibesitzer hat den Empfang dem Aufsichtsober...
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BrennO 1998 § 66 (Law)
(1) Will der Brennereibesitzer 1. die angemeldete Betriebseinrichtung oder Teile davon oder die angemeldeten Räume ändern, ...
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BrennO 1998 § 213c Verfahren zur Ermittlung des Betriebsabzugs nach § 66 des Gesetzes (Law)
(1) Auf Grundlage der für das jeweilige Betriebsjahr nach § 213b ermittelten Fertigungskosten errechnet die Bundesmonopolverwaltung 1. ...