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BWO 1985 § 63 Stimmabgabe in Klöstern (Law)
Die Gemeindebehörde soll bei entsprechendem Bedürfnis und soweit möglich im Benehmen mit der Leitung eines Klosters die Stimmabgabe im Kloster entsprechend § 62 regeln.
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BWO 1985 Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 14; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußno...
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BWO 1985 § 6 Wahlvorsteher und Wahlvorstand (Law)
...iischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hingewiesen. Die Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen während i...
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BWO 1985 Anlage 30 (zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Deutschen Bundestag, Fundstelle: Anlageband ...
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BWO 1985 Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 588 — 592) ① Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis...
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BWO 1985 Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6) (Law)
...II. Der Vorsitzende eröffnete um .......... die Sitzung damit, dass er die Beisitzer und den Schriftführer auf ihre Verpflichtung zur ...
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BWO 1985 Anlage 32 (zu § 76 Abs. 6) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 65 - 67 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...