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BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
...III und IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1992 (BGBl. I S. 409) ergebenden Dienstbezüge und Anwärterbezüge, bei Dienstbezügen für die Zeit ab 1. Juli 1991, ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 468 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 469 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 4 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 470 - 472) ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 466 - 468 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 (XXXX) (Law)
...III und IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels 5 Nr. 25 und 26 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) ergebenden Dienstbezüge und Anwärterbezüge bekanntgemacht. ...
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Grundgesetz Artikel 70 (Law)
Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach de...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 1 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 3508 ...
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WG Art 70 (Law)
(1) Die wechselmäßigen Ansprüche gegen den Annehmer verjähren in drei Jahren vom Verfalltag. (2) Die Ansprüche des Inhabers gegen die Indossanten und gegen den Aussteller verjähren in einem ...
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AuslSchuldAbkAG § 70 (Law)
(1) Rechte, die der Schuldner auf Grund der erhöhten Leistung nach den §§ 52 und 53 gegen Dritte erwirbt, gehen auf das Land über, soweit dieses Entschädigung leistet. (2) Im Falle des § 65 ...
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BörsZulV § 70 (weggefallen) (Law)
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AufenthV § 70 (weggefallen) (Law)
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BHO § 70 Zahlungen (Law)
Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder geleistet werden. Die Anordnung der Zahlung muß durch das zuständige Ministerium oder die von ihm ermächtigte Dienststelle schriftlich o...
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BVerfGG § 70 (Law)
Der Beschluß des Bundesrates nach Artikel 84 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes kann nur binnen eines Monats nach der Beschlußfassung angefochten werden.
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BNotO § 70 (Law)
(1) Der Präsident vertritt die Notarkammer gerichtlich und außergerichtlich. (2) Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Notarkammer und des Vorstands. (3) Der Präs...
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LuftFzgG § 70 (Law)
(1) Für die Erweiterung, die Eintragung und das Recht, das sich aus der Erweiterung ergibt, gelten die Vorschriften der §§ 6, 10 bis 23, 26 bis 30, 32 bis 67 sinngemäß. (2) Wird das Register...
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LuftVG § 70 (Law)
(1) Die Luftaufsichtsstelle oder auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle die Flugleitung darf 1. zum Zwecke der Erfüllung der i...
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LAnpG § 70 Ausführungsbestimmung (Law)
(1) Umwandlungen nach diesem Gesetz berühren nicht etwaige Ansprüche auf Restitution oder Entschädigung wegen Enteignung oder enteignungsgleichen Eingriffen. (2) Inkrafttreten (3) ...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 2 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 3509 - 3511) ...
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BLG § 70 (Law)
(1) Die Truppen dürfen bei Manövern oder anderen Übungen, die nach § 69 angemeldet sind, die öffentlichen Verkehrswege mehr als verkehrsüblich benutzen, soweit es zur Erreichung des Übungszwecks unter...