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AKG § 90 Besonderheiten des Verfahrens (Law)
(1) Dem Antrag (§ 87 Abs. 1 Satz 2) ist eine Ausfertigung der nach § 16 Absatz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes aufgenommenen Niederschriften beizufügen. (2) Die Entscheidung über den Antr...
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AKG § 14 Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen (Law)
Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1), soweit durch rechtskräftiges Urteil oder Schiedsspruch der Bund, ein Land oder ein sonstiger öffentlicher Rechtsträger mit Ausnahme der in § 1 Abs. 1 genannten Rechts...