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BImSchV 18 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 18 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise: ...
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BImSchV 18 § 2 Immissionsrichtwerte (Law)
(1) Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daß die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritte...
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BImSchV 18 § 3 Maßnahmen (Law)
Zur Erfüllung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 hat der Betreiber insbesondere 1. an Lautsprecheranlagen und ähnlichen Einrichtungen...
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BImSchV 18 § 7 Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter (Law)
Die in den Nummern 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2 des Anhangs genannten DIN-Normblätter und VDI-Richtlinien sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei de...
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BImSchV 18 § 4 Weitergehende Vorschriften (Law)
Weitergehende Vorschriften, vor allem zum Schutz der Sonn- und Feiertags-, Mittags- und Nachtruhe oder zum Schutz besonders empfindlicher Gebiete, bleiben unberührt.
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BImSchV 18 Anhang 1 (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1991, 1591 - 1596; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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BImSchV 18 Anhang 2 (Law)
...zrechtlicher und anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen, – Beregnungsanlagen, – ...
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BImSchV 18 § 8 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.
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BImSchV 18 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Im...
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BImSchV 18 § 5 Nebenbestimmungen und Anordnungen im Einzelfall (Law)
(1) Die zuständige Behörde soll von Nebenbestimmungen zu erforderlichen Zulassungsentscheidungen und Anordnungen zur Durchführung dieser Verordnung absehen, wenn die von der Sportanlage ausgehenden Ge...
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BImSchV 18 § 6 Zulassung von Ausnahmen (Law)
Die zuständige Behörde kann für internationale oder nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Abs. 5, einschließlich ...