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EuWO 1988 § 61 Zählung der Wähler (Law)
Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht benutzten Stimmzettel vom Wahltisch entfernt. Sodann werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen, entfaltet und gezählt. Zugleich werden die Zahl der St...
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EuWO 1988 § 38 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl (Law)
(1) Der Stimmzettel ist mindestens 21 x 29,7 cm (DIN A4) groß und aus weißem oder weißlichem Papier. Das Papier muss so beschaffen sein, dass nach Kennzeichnung und Faltung durch den Wähler andere Per...
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EuWO 1988 Anlage 9 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2584; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 22 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2612; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...