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EuWO 1988 § 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet (Law)
(1) Der Bundeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse. Er ermittelt nach den Niederschriften der Landeswahlausschüsse sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse ...
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EuWO 1988 Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2613 - 2614; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 § 23 Abschluß des Wählerverzeichnisses (Law)
(1) Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen. Sie stellt dabei die Zahl der Wahlberechti...
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EuWO 1988 Anlage 30 (zu § 71 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2634 - 2636; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 7 (zu § 23 Abs. 1) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2581 Gemeinde ........................ Wahlbezirk ...
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EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)