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EuWO 1988 Anlage 14 (zu § 32 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2591 - 2592 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 § 69 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Law)
(1) Der Kreis- oder Stadtwahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Er stellt nach den Wahlniederschriften das endgültige Ergebnis der Wahl i...
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EuWO 1988 § 14 Führung des Wählerverzeichnisses (Law)
(1) Die Gemeindebehörde legt vor jeder Wahl für jeden allgemeinen Wahlbezirk (§ 12) ein Verzeichnis der Wahlberechtigten nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung an. Das Wählerverzeic...
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EuWO 1988 Anlage 28 (zu § 69 Abs. 4) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631 Kreis 1) .............................. ...
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EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)