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BEGDV 3 § 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht (Law)
(1) Voraussetzung für das Wahlrecht nach § 82 BEG ist, daß der Verfolgte im Zeitpunkt der Entscheidung weder seine frühere oder eine gleichwertige Erwerbstätigkeit in vollem Umfange noch eine Erwerbst...
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BEGDV 3 § 35a Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG (Law)
Für die Berechnung der Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG findet § 23 entsprechende Anwendung. Dabei ist § 95 BEG zu berücksichtigen.
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BEGDV 3 § 35b Rente für den überlebenden Ehegatten im Falle der §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG (Law)
(1) Für die Berechnung der Rente nach den §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG findet § 33 mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des in § 33 Abs. 3 genannten Lebensalters das Lebensalter des Verfolgten i...
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BEGDV 3 Anlage 1 zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle Fundstelle: BGBl. I 1983, 118 bis 119)