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FamFG § 283 Vorführung zur Untersuchung (Law)
(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung vorgeführt wird. Der Betroffene soll vorher persö...
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FamFG § 93 Einstellung der Vollstreckung (Law)
...vilprozessordnung entsprechend.