2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
InsO § 348 Zuständiges Insolvenzgericht. (Law)
(1) Für die Entscheidungen nach den §§ 344 bis 346 ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Niederlassung oder, wenn eine Niederlassung fehlt, Vermögen des Schuldners be...
-
InsO § 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung (Law)
(1) Die Aufrechnung ist unzulässig, 1. wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Ins...