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SGB 9 § 96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen (Law)
(1) Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. (2) Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt...
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SGB 9 § 6 Rehabilitationsträger (Law)
(1) Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein 1. die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach...