2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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ArbGG § 88 Beschränkung der Beschwerde (Law)
§ 65 findet entsprechende Anwendung.
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ArbGG § 66 Einlegung der Berufung, Terminbestimmung (Law)
...vilprozessordnung bleibt unberührt; die Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung ergeht durch Beschluss des Vorsitzenden. § 522 Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung findet keine Anwendung. ...