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AKG § 94 Sondervermögen eigener Art (Law)
§§ 92 und 93 sind sinngemäß auf einen Anleihestock und ein Treuhandvermögen anzuwenden, die für die Inhaber von Genußrechten und Gewinnschuldverschreibungen gebildet worden sind.
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AKG § 95 Unmittelbare Haftung der Beamten aus Amtspflichtverletzungen (Law)
Wird ein Anspruch (§ 1), der auf einer in Ausübung öffentlicher Gewalt vorsätzlich begangenen Amtspflichtverletzung beruht, nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht erfüllt, so kann derjenige, der ...