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AKG § 94 Sondervermögen eigener Art (Law)
§§ 92 und 93 sind sinngemäß auf einen Anleihestock und ein Treuhandvermögen anzuwenden, die für die Inhaber von Genußrechten und Gewinnschuldverschreibungen gebildet worden sind.
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AKG § 19 Ansprüche aus dinglichen Rechten und aus der Beeinträchtigung dieser Rechte (Law)
...zbuchs über Ansprüche aus dem Eigentum mit der Maßgabe Anwendung, daß bis zum Ablauf der in § 20 Abs. 1 bezeichneten Fristen die in §§ 987 bis 992 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Voraussetzu...