-
EuWO 1988 § 65 Wahlniederschrift (Law)
(1) Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 25 zu fertigen. Die Niederschrift ist von den Mi...
-
EuWO 1988 Anlage 14 (zu § 32 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2591 - 2592 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
-
EuWO 1988 § 14 Führung des Wählerverzeichnisses (Law)
(1) Die Gemeindebehörde legt vor jeder Wahl für jeden allgemeinen Wahlbezirk (§ 12) ein Verzeichnis der Wahlberechtigten nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung an. Das Wählerverzeic...
-
EuWO 1988 Anlage 25 (zu § 65 Abs. 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2616 - 2621; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
-
EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)