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AO 1977 § 312 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren (Law)
Forderungen aus Wechseln und anderen Papieren, die durch Indossament übertragen werden können, werden dadurch gepfändet, dass der Vollziehungsbeamte die Papiere in Besitz nimmt.
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AO 1977 § 79 Handlungsfähigkeit (Law)
(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind: 1. natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig sind, ...