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AO 1977 § 99 Betreten von Grundstücken und Räumen (Law)
(1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen sind berechtigt, Grundstücke, Räume, Schiffe, umschlosse...
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AO 1977 § 32 Haftungsbeschränkung für Amtsträger (Law)
Wird infolge der Amts- oder Dienstpflichtverletzung eines Amtsträgers 1. eine Steuer oder eine steuerliche Nebenleistung nicht, ...