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ZPO § 217 Ladungsfrist (Law)
Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (Ladungsfrist), beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen minde...
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InsO § 217 Grundsatz (Law)
Die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Verfahrensabwicklung und die Haf...
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FamFG § 217 Versorgungsausgleichssachen (Law)
Versorgungsausgleichssachen sind Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen.
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StPO § 217 Ladungsfrist (Law)
(1) Zwischen der Zustellung der Ladung (§ 216) und dem Tag der Hauptverhandlung muß eine Frist von mindestens einer Woche liegen. (2) Ist die Frist nicht eingehalten worden, so kann der Ange...
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BEG § 217 (Law)
Die Gerichtsstände der §§ 210 bis 216 sind ausschließliche Gerichtsstände.
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BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
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AktG § 217 Beginn der Gewinnbeteiligung (Law)
(1) Neue Aktien nehmen, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Gewinn des ganzen Geschäftsjahrs teil, in dem die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen worden ist. (2) Im Beschluß über die Erh...
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BrennO 1998 § 217 (Law)
(1) Brennereibesitzer, die den Betriebszuschlag nach § 68 des Gesetzes beanspruchen, haben mindestens 5 Tage vor Beginn des Jahresbetriebs oder vor der erstmaligen Betriebseröffnung bei der Zollstelle...
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BBauG § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Law)
(1) Verwaltungsakte nach dem Vierten und Fünften Teil des Ersten Kapitels sowie nach den §§ 18, 28 Absatz 3, 4 und 6, den §§ 39 bis 44, 126 Absatz 2, § 150 Absatz 2, § 179 Absatz 4, den §§ 181, 209 Ab...
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BGB § 217 Verjährung von Nebenleistungen (Law)
Mit dem Hauptanspruch verjährt der Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen, auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist.
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StGB § 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung (Law)
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mi...
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WG Art 89 (Law)
(1) Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Annehmers durch Verjährung oder dadurch erloschen, daß eine zur Erhaltung des Wechselrechts notwendige Handlung versäumt worden ist, ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
1. Die Besatzung, die sich während der Fahrt – mit Ausnahme der Fahrt auf dem Rhein – an Bord befinden muss, bestimmt sich...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Fahrgastschiff a) die ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
1 Die Schiffsuntersuchungskommission oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines ...
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BinSchUO 2008 Anhang XI Besatzungsvorschriften (Law)
...XI)
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EinigVtr Anlage I Kap XI A III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.09 Sonstige Wasserfahrzeuge (Law)
Die Schiffsuntersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.08b fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtig...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.12 Zusätzliche Bestimmungen (Law)
1. Beträgt die Zahl der Steuerleute, Matrosen und Matrosen-Motorwarte in der Besatzung zwei oder mehr Personen, kann ein Matrose durch zwei S...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.03 Betriebsformen (Law)
1. Die Schiffsuntersuchungskommission setzt die Besatzung entsprechend der Betriebsform fest. 2. ...