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EuWO 1988 § 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (Law)
(1) Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Briefwahlvorstandes öffnet die Wahlbriefe nacheinander und entnimmt ihnen den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag. Ist der Wahlschein in einem...
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EuWO 1988 Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5) (Law)
...zbezeichnung und Kennwort. ---------------------------------------------------- ...
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EuWO 1988 Anlage 24 (zu § 64 Abs. 7 und § 68 Abs. 4) (Law)
...zbezeichnung - I I Name und Kennwort der sonstigen I I politischen Vereinigung I ...
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EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)