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BEGDV 3 § 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht (Law)
(1) Voraussetzung für das Wahlrecht nach § 82 BEG ist, daß der Verfolgte im Zeitpunkt der Entscheidung weder seine frühere oder eine gleichwertige Erwerbstätigkeit in vollem Umfange noch eine Erwerbst...
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BEGDV 3 § 9 Unmöglichkeit der Sicherung (Law)
Ist die Sicherung des Darlehens nicht möglich, so kann es auch ohne Sicherung gegeben werden, wenn nach der persönlichen und fachlichen Eignung des Verfolgten und seinen Erwerbsaussichten die Tilgung ...
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BEGDV 3 Anlage 1 zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG (Law)
...983, 118 bis 119)