-
BauWiAusbV 1999 § 60 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
-
BauWiAusbV 1999 Anlage 11 (zu § 59) (Law)
...7 Vorbereiten von Materialien des Oberflächenschutzes (§ 58 Nr. 7) ...
-
BauWiAusbV 1999 Anlage 7 (zu § 39) (Law)
...7 Herstellen von Holzkonstruktionen (§ 38 Nr. 7) ...
-
BauWiAusbV 1999 § 11 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, 8. Lesen und Anwenden von Zeich...
-
BauWiAusbV 1999 § 7 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.