Beschluss vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (5. Kammer) - 5 Ta 6/09
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25.11.2008 - 6 Ca 1491/06 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 17,41 € festgesetzt.
Gründe
- 1
Der angefochtene Beschluss ist gemäß § 124 Nr. 4 ZPO zutreffend ergangen und auch zutreffend begründet worden; deshalb wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Blatt 37, 38 der Akte Bezug genommen.
- 2
Zur Zeit der Beschlussfassung betrug der Zahlungsrückstand des Beschwerdeführers 151,41 €; zwischenzeitlich sind weitere Zahlungen in Höhe von drei Mal 45,00 € ausweislich der Gerichtsakte und des Prozesskostenhilfebeiheftes erfolgt, so dass ein Restbetrag von 16,41 € noch verblieben ist und zur Zahlung aussteht.
- 3
Da der Beschwerdeführer in beiden Rechtszügen keinerlei Einwendungen gegen die Entscheidung inhaltlicher oder sonstiger Art erhoben hat, war die sofortige Beschwerde zurückzuweisen. Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 6 Ca 1491/06 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 124 Aufhebung der Bewilligung 1x
- ZPO § 97 Rechtsmittelkosten 1x
- ZPO § 3 Wertfestsetzung nach freiem Ermessen 1x